Definition und Validierung von Packanordnung-
en
Teil der Validierung der Gammasterilisation ist der Nachweis, daß die erforderliche Sterilisationsdosis von i.d.R. 25 kGy überall im Sterilisationsgut erreicht wird.
Dieser Nachweis basiert auf der definierten Packanord-
nung des Produktes, die beschreibt, wie die Produkte verpackt sind und wie die Verpackungen mit dem Pro-
dukt dem Sterilisationsprozeß unterzogen werden. In der Praxis bedeutet dies die Festlegung der verwendet-
en Faltschachteln und des Sterilisationskartons, sowie der Anzahl und der Anordnung der Faltschachteln im Sterilisationskarton, ebenso wie die Anordnung des Sterilisationskartons in der Sterilisationsanlage.
Die so definierte Packanordnung muß durch Dosisver-
teilungsmessungen validiert werden. Dabei werden in einem der Kartongröße angepaßten dreidimensionalen Raster Dosimeter angebracht, die Auskunft über die Verteilung der Strahlendosis in Ihrem Produkt geben.

Die in unserem Hause gängigen Kartongrößen sind
Standardkarton
554 x 457 x 457 mm
Typ A-Karton
535 x 433 x 212 mm
Typ B-Karton
433 x 265 x 212 mm
Darüberhinaus können wir jederzeit Ihre firmenspe-
zifischen Kartons bis zu einer Größe von 530 x 435 x 900 mm bearbeiten.
NEWS
23.07.2010
BBF Sterilisationsservice GmbH
wurde erfolgreich durch die FDA auditiert.
In einem 4-tägigen Audit wurden...
15.04.2010 Für den neuen Dienstleistungsbereich der Lohnverpackung von Medizinprodukten hat die BBF...
In einem 4-tägigen Audit wurden...
15.04.2010 Für den neuen Dienstleistungsbereich der Lohnverpackung von Medizinprodukten hat die BBF...

